Ausstellungsordnung
 
„Vineta“ 18. Kreisverbandsausstellung der RKZ NVP
 
Die Ausstellung findet am 07./08.11.2009 in Barth, ehemaliger Getreidespeicher /Osthafen, am Speicherhotel statt. Ausstellungsleiter:                              
                                                                       Heiko Peters
                                                                       Trebin 36 B
                                                                       18356 Barth
                                                                       Tel./Fax: 038231/80797
                                                                       Mobil:0173/4215927
                                                                       Heiko-Peters-Barth @ gmx.de
1. Veranstalter:
 
Diese Ausstellung wird vom Rassekaninchenverein „Gut Zucht“ M7 Barth und Umgebung e.V. nach den allgemein gültigen Ausstellungsbedingungen des ZDK und der nachfolgenden Ausstellungsordnung ausgerichtet.
 
Mit Abgabe der Tieranmeldung und der Standgelder erkennt der Aussteller diese Ausstellungsordnung an.
Diese Ausstellung wird für ca. 400 Tiere ausgerichtet. Es können Alt- und Jungtiere ausgestellt werden. Bei Überschreitung der Alttierzahlen werden die Jungtiere gestrichen und das Standgeld wird bei der Einlieferung zurückgezahlt.
 
2. Ausstellungsberechtigte:
 
Ausstellungsberechtigt sind alle Vereine und Züchter des Kreisverbandes NVP, sowie eingeladene Vereine, entsprechend § 2 Absatz der AAB des ZDK.
 
3. Schaugliederung:
a) ZG I            Auszustellen sind:         1 Elterntier (1,0 oder 0,1) und 3 Nachkommen
                                                           aus einem Wurf des laufenden Zuchtjahres. Das                                                                                  Geschlecht ist beliebig zu wählen. Das Elterntier
                                                           auch Fremdzucht sein und muss am Anfang der                                                                                   Zuchtgruppe stehen.
 
b) ZG II          Auszustellen sind:         Entweder 4 Tiere eines Wurfes oder je 2 Tiere                                                                                   aus verschiedenen Würfen. Die Tiere müssen                                                                          aus dem laufenden Zuchtjahr stammen
                                                           und das gleiche Vereinszeichen tragen.
                                                           Das Geschlecht ist beliebig zu wählen. Nur                                                                                          Tiere aus eigener Zucht sind zugelassen.
 
c) ZG III         Auszustellen sind:         4 Tiere beiderlei Geschlechts aus beliebigen                                                                            Würfen des laufenden Zuchtjahres. Die Tiere                                                                          müssen aus eigener Zucht sein und das gleiche                                                                               Vereinszeichen tragen.
 
d) ET     Auszustellen sind   Einzeltiere aus dem laufenden Zuchtjahr, auch Fremdzucht.(laut AAB)
e) Jungtiere                                        Jungtiere können ausgestellt werden, die Anmeldung muss jedoch auf gesonderten Meldebögen erfolgen und die Preisvergabe findet in einer eigenen Klasse statt. Um den Schauwert der Jungtiere zu sichern, müssen diese Tiere vor dem 01.07.2009 geboren sein.
 
4. Tieranmeldungen und Meldeschluss:
Die Tieranmeldungen sind auf den Meldeformularen des LV MV in einfacher Ausfertigung vorzunehmen. Für jede Rasse bzw. Farbenschlag oder jedes Einzeltier ist ein weiterer Meldebogen auszufüllen. Die Impfzeugnisse (Kopie) sind bei der Tieranlieferung mitzubringen. Tieranmeldungen sind bis zum 7. Oktober 2009 an den Zuchtfreund:
Heiko Peters
Trebin 36 B
18356 Barth zu richten.
Alle Tieranmeldungen sind je Verein in listenmäßiger Aufstellung vorzunehmen! Rücksprachen können mit Zuchtfreund Peters  unter der Rufnummer 038231/80797, oder Mobil: 0173/4215927  geführt werden.
            Bankverbindung:       KontoNr.:570004276
                                               BLZ:15050500 Sparkasse Vorpommern
Überweisungskopie den Meldeformularen beilegen
                                              
5. Kostenaufstellung:
                        1. Standgeld je Tier                           2,00 €
                        2. Zuschlag je Zuchtgruppe              2,00 €
                        3. Unkosten je Tier                           0,50 €
                        4. Versicherung je Tier                     0,50 €
                        5. Ausstellungskatalog                     2,00 €
Der Katalog ist für jeden Aussteller abnahmepflichtig, für Züchterfamilien und Zuchtgemeinschaften im ZDK jedoch nur einmal. Jugendliche Aussteller bis 18 Jahren zahlen 50% für die ersten beiden Positionen und erhalten den Katalog kostenlos. Mit der Tieranmeldung sind gleichzeitig die Standgebühren zu entrichten.
6. Ehrenpreisstiftungen:
Jede Ehrenpreisstiftung wird dankend angenommen. Sachpreise können bei der Tierablieferung abgegeben werden, sollten jedoch bereits bei der Tieranmeldung angekündigt werden.
 
7. Preisverteilung:
Ehrenpreise werden in Form von Sachpreisen, auf der Grundlage der in der AAB getroffenen
Festlegung, vergeben.
Vorzügliche Tiere erhalten eine Urkunde.
1. und 2. Preise für Zuchtgruppen erhalten Sachpreise.
Für Einzeltiere werden Geldpreise vergeben, I. Preis =3,00 €
Preisverteilung (nur für Alttiere)
 
Für die jeweils beste ZG einer Rasse wird der Titel “Kreismeister” vergeben, wenn mindestens zwei ZG dieser Rasse vertreten sind. Voraussetzung ist, dass mindestens 372 Punkte für die Zuchtgruppe erreicht werden. “Kreismeister” werden nur an Züchter des Kreisverbandes NVP vergeben und mit einer Urkunde geehrt.
 
Der “Lieselotte-Rahn-Gedächtnis-Pokal” (Wanderpokal) wird an das beste Einzeltier der Schau NVP vergeben.
 
Die Wanderpokale des Kreisverbandes NVP der Klassen 1-5 werden an die jeweils beste ZG vergeben.
 
Den Wanderpokal “ Bester Verein KV NVP” erhält der Verein mit der höchsten Punktzahl, wenn drei ZG (jede besteht aus einer anderen Rasse) ausgestellt worden sind, wobei eine ZG seltene oder spalterbige Rassen vertreten sein muss. Alle Wanderpokale erhalten nur Züchter, die im KV NVP organisiert sind.
 
Vergabe der großen Pokale (nur für Alttiere)
Des KV NVP und eingeladener Vereine
 
Einen Pokal des Landrates                   Klasse 3, beste ZG
Pokal des Bürgermeisters:                    Klasse 4, beste ZG
und GE:
LVE:                                                   Klasse1,2 und 6 (zusammen), beste ZG
 
Pokal des Landrates Jugend:                nur für jugendliche Züchter, beste ZG
 
Vineta-Pokal 2009:                             Bester Verein (mit der höchsten                                                                                                          Punktzahl, wenn fünf ZG[ jede besteht                                                                                                aus einer anderen Rasse] ausgestellt                                                                                                    worden sind, wobei eine ZG seltene oder                                                                                        spalterbige Rassen vertreten sein muss)
 
Die Preis- und Verkaufsgelder werden am Sonntag, dem 08.11.2009 je Verein ausgezahlt.
 
 
 
 
 
8. Tierverkauf:
 
Beginn: 10.00 UHR
Bei Verkaufstieren werden auf die angegebenen Verkaufspreise 10% Provision durch die Ausstellungsleitung aufgeschlagen.
 
9. Ersatztiere:
 
Ersatztiere sind nur in gleichen Rassen bzw. Farbenschlag zugelassen und müssen bis zum 05.11. 2009 bei der Einlieferung gemeldet sein.
Die Ummeldegebühr beträgt 1,00 €/ Tier
Nicht umgemeldete Tiere werden von der Preisverteilung ausgeschlossen!
 
10. Ein- und Auslieferung der Tiere:
 
Die Einlieferung erfolgt am Donnerstag, dem 05.11.2009 von 16.00 bis 20.00 Uhr.
Die Auslieferung erfolgt am Sonntag, dem 08.11.2009 ab 15.00 Uhr.
Die Tiere sind in geeigneten Transportbehältern, entsprechend der Festlegung des § 7 Abs. 2 der AAB des ZDK, auszuliefern!
 
11. Veterinärhygienische Festlegungen:
 
Alle Ausstellungstiere müssen mindestens 14 Tage vor der Schau, nachweislich Tätozeichen gegen RHD und Myxomatose geimpft worden sein!
Die Impfzeugnisse (Kopie) sind bei der Tiereinlieferung mitzubringen.
Tiere ohne gültiges Impfzeugnis werden zu Lasten des Ausstellers zurückgewiesen!
 
Jedes Tier wird bei der Einlieferung auf seinen augenscheinlichen Gesundheitszustand hin überprüft und bei offensichtlichen Anzeichen für eine Krankheit zurückgewiesen.
 
12. Fütterung:
 
Alle Aussteller werden gebeten, Trinkbehälter und Futternäpfe für die Tiere mitzugeben, da Pellets und Heu gefüttert werden!
 
13. Bewertung:
 
Die Bewertung der Tiere erfolgt am Freitag, dem 06.11.2009 ab 8.00Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grundlage der Bewertung ist der Rassekaninchenstandard des ZDK Ausgabe 2004 und der Änderungen 01.Okt.2007!
 
14. Öffnungszeiten:
 
Die Schau ist geöffnet
                        Am Samstag, dem 07. November 2009 von 9.00 bis 17.00 Uhr
                        Am Sonntag, dem 08. November 2009 von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
 
 
 
 
 
15. Haftung:
 
Für Verlust durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse haftet die Ausstellungsleitung nicht!
Sollten Tierverluste durch Verschulden des Veranstalters entstehen, erfolgt eine angemessene Entschädigung entsprechend dem Alter und der Größe der Tiere laut AAB. Bei Ausfall der Schau werden eingezahlte Beträge nach Abzug der Unkosten zurückerstattet.
 
16. Schlussbestimmungen:
 
Beschwerden gegen die Bewertung werden entsprechend § 23 der AAB des ZDK behandelt. Reklamationen und Forderungen sind schriftlich bis zum 7. November 2009 18.00 Uhr bei der Ausstellungsleitung einzureichen.
Alle Streitigkeiten im Bezug auf diese Ausstellung sind unter Ausschluss des öffentlichen Rechtweges mit der Ausstellungsleitung zu regeln!
 
17. Schlussbestimmungen:
 
Jeder Aussteller erhält zum Abschluss der Schau einen Blumentopf.
 
 
Die Ausstellungsleitung
 
Kostenlose Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!